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Allgemeine Geschäftsbedingungen ATTC Europe Services Ltd.


1. Beschreibung der Dienstleistung

ATTC Europe Services Ltd. führt Einstellungstrainings für Luftverkehrsberufe durch. Das Training besteht in der Regel aus einer Kombination von Software- und Seminartraining. Es können aber auch reine Software- bzw. Seminartrainings gebucht werden.


2. Anmeldungen

Die Anmeldung zum Training durch den Teilnehmer kann telefonisch, schriftlich oder persönlich mündlich erfolgen. Der Teilnehmer erhält im Anschluss daran eine Anmeldebestätigung von ATTC Europe Services Ltd. per eMail. Anmeldungen sind verbindlich.


3. Lieferbedingungen Trainingssoftware

Trainingssoftware wird nach Zahlungseingang, unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb 48 Stunden via Internet zum Download bereitgestellt. Auf Wunsch wird die Software als CD-ROM auf dem Postweg zugesandt. Mit Lieferung der Software gilt das Training als begonnen.


4. Begleichung der Kursgebühren/Rücktritt

Die Begleichung der Kursgebühren kann grundsätzlich per Überweisung auf das genannte Firmenkonto von ATTC Europe Services Ltd., oder per Barzahlung erfolgen. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung, die Kreditkarte wird unmittelbar bei Bestellung des Services belastet. Die kompletten Kursgebühren müssen immer vor Seminarbeginn entrichtet sein. Soll eine Lieferung von Trainingssoftware vor Seminarbeginn erfolgen, müssen die Kursgebühren vor Auslieferung der Software beglichen werden.
Wird bis zum 15. Tag vor dem Seminartermin der schriftliche Rücktritt erklärt, reduziert sich der Seminarpreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.
Bestellungen im ATTC-Online-Shop können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich, z. B. per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: ATTC Europe Services Ltd., Rotwandstraße 27, 82041 Oberhaching; oder per eMail an: office@attc.de; oder per Fax an: +49 3212 1269015. ATTC Europe Services Ltd. behält sich grundsätzlich Änderungen bei Durchführungort und -Zeit vor. Bei kurzfristig erforderlichen Verschiebungen werden eventuelle Mehraufwandskosten für die Anreise bis maximal € 100,-- von ATTC Europe Services Ltd. getragen.


5. Erfolgskontrollen

ATTC Europe Services Ltd. führt im Rahmen der Seminarteilnahme Erfolgskontrollen durch, um den jeweils aktuellen Leistungsstand des Teilnehmers zu überprüfen und damit eine erfolgreiche Seminarteilnahme zu gewährleisten.
Dem Teilnehmer wird erst nach Erreichen der erforderlichen Leistungswerte die Teilnahme an einer Prüfung empfohlen.


6. Teilnahmebestätigungen für Arbeitgeber, BAZ, BFD o.ä.

ATTC Europe Services Ltd. bestätigt ausschließlich reale Teilnahme- bzw. Anwesenheitszeiten.


7. Weitergabe von Unterlagen und Lehrmaterial an Dritte; Datenschutz; Copyright

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle bei ATTC Europe Services Ltd. erlangten Informationen auch über den Zeitraum seiner Lehrgangsteilnahme hinaus absolut diskret zu behandeln. Die im Rahmen des Software- oder Seminartrainings zur Verfügung gestellten Prüfungsinformationen werden weder Dritten zugänglich gemacht, noch an Dritte weitergegeben. Jegliche (auch auszugsweise) Vervielfältigung oder Abschrift von durch ATTC Europe Services Ltd. zur Verfügung gestellten Prüfungsinformationen, Trainingsunterlagen und sonstiger Trainingsmedien wie Software ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Seminarleitung gestattet. Die zur Verfügung gestellte Computer-Software wird ausschließlich für die persönliche Testvorbereitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner anderen Form als der dem Zwecke des ATTC-Trainings dienenden Weise genutzt. Die Software darf auf zwei, vom Lizenznehmer betriebenen Computer installiert werden. Die Software darf nicht in weiteren Speichermedien abgelegt werden und muß nach Ablegen der relevanten Prüfung komplett und unwiderruflich von der Festplatte gelöscht werden. CD-ROMS werden an ATTC Europe Services Ltd. zurückgegeben oder unbrauchbar gemacht.
Bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen behält sich ATTC Europe Services Ltd. die Geltendmachung weitreichender Schadenersatzansprüche vor.


8. Änderung des Leistungsumfangs während einer Maßnahme

Soll der Leistungsumfang nach Trainingsbeginn auf Wunsch des Teilnehmers geändert werden (z.B. infolge später ausgesprochener Erleichterungen durch Prüfungsgremien, z.B. DLR oder deren Auftraggeber, z.B. Lufthansa, DFS etc.) so ist mit ATTC Europe Services Ltd. abzuklären, inwieweit der zum Zeitpunkt des Trainingsbeginns relevante Leistungsumfang anzugleichen ist.
Ein Anspruch auf Kürzung einer Maßnahme nach Trainingsbeginn durch den Teilnehmer besteht nicht.


9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Daten werden von ATTC Europe Services Ltd. in einem Datenbanksystem erfaßt und nur für interne Zwecke genutzt. ATTC Europe Services Ltd. verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Die ATTC Europe Services Ltd. verpflichtet sich , alle Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere die als "vertraulich" und/oder "geschützt" oder sinngemäß bezeichnet werden oder die unter den im Falle einer Bekanntgabe gegebenen Umständen in gutem Glauben als "vertraulich" und/oder "geschützt" behandelt werden sollten. ATTC Europe Services Ltd. wird das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrags alle eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten.


10. DLR-Test-Training

10.1 Lehrgangsdauer; Ende des Seminars

Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel jeweils 5 Tage für die Vorbereitung auf die Berufsgrunduntersuchung und 5 Tage für die Firmenqualifikation. Sollte der Teilnehmer jedoch in diesen Zeiträumen nicht die von ATTC Europe Services Ltd. vorgegebenen Leistungswerte erreichen, wird zur Verbesserung der erforderlichen Parameter nachgeschult; Mehrkosten aus dieser Nachschulung entstehen dem Teilnehmer nicht. Der Teilnehmer kann darüber hinaus in Absprache mit ATTC Europe Services Ltd. und im Rahmen der aktuellen Seminartermine so oft am Training teilnehmen, wie er möchte, um seine Leistungswerte zu verbessern bzw. zu vervollkommnen.
Das Training kann nach Trainingsbeginn innerhalb 12 Monaten genutzt werden. Eventuelle Erweiterungen dieses zeitlichen Rahmens, wie Späternutzungen aufgrund vorübergehender anderweitiger Verpflichtungen, wie z.B. Studien oder Ausbildungen etc., sind mit ATTC Europe Services Ltd. abzuklären und erfordern eine schrifltiche Konfirmation durch ATTC Europe Services Ltd.
Mit Ablegen des relevanten Prüfungsteils bei dem DLR endet auch das entsprechende Training bei ATTC Europe Services Ltd.


10.2 Geld-Zurück-Garantie

1. Die ATTC Europe Services Ltd. (ATTC) garantiert nicht das Bestehen von Tests, insbesondere von Einstellungstests wie dem DLR-Test, gewährt jedoch unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eine Geld-zurück-Garantie.

2. Pilotentest (Lufthansa BU und GU)

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC den Kurs für die Berufsgrunduntersuchung („BU") oder Grunduntersuchung („GU") erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den DLR-BU- bzw. GU-Test nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den BU- bzw. GU-Kurs an ATTC gezahlten Kurs-Gebühren zurück.

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC einen kombinierten Kurs (BU und Firmenqualifikation („FQ") bzw. GU und Firmenuntersuchung („FU")) erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den DLR-BU oder GU-Test nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den jeweiligen kombinierten Kurs an ATTC gezahlten Kurs-Gebühren zurück.

Besteht der Teilnehmer nach erfolgreicher Beendigung des kombinierten Kurses zwar den DLR-BU oder GU-Test, nicht aber den DLR-FQ- bzw. FU-Test, besteht kein Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer nur einen FQ- oder FU-Kurs besucht und im Anschluss den DLR-FQ bzw. FU-Test nicht besteht.

3. Fluglotsentest (Deutsche Flugsicherung DFS)

Wenn ein Kursteilnehmer bei ATTC den Kurs für angehende Fluglotsen der DFS (Deutsche Flugsicherung) erfolgreich absolvierte, aber dennoch im Anschluss den ersten Tag des DLR-Tests im Rahmen des Einstellungsverfahren der DFS nicht erfolgreich bestand, erhält er auf Antrag seine für den Fluglotsen-Kurs an ATTC gezahlten Kursgebühren zurück.

4. Eine ATTC-Kurs ist im Sinne der vorstehenden Regelungen nur dann erfolgreich absolviert, wenn der Teilnehmer an mindestens 10 Tagen am Präsenzunterricht des ATTC-Kurses teilnahm und zudem eine ausdrückliche Empfehlung der ATTC-Kursleitung zur Teilnahme für den jeweiligen DLR- Test vorlag.

5. Anteilige Bundesfördermittel und Unterkunftskosten werden nicht erstattet.

6. Die Bearbeitungszeit für Rückerstattungen im Rahmen der Geld-Zurück-Garantie beträgt 6 Wochen.


10.3 Unterkunftsregelung / Freie Unterkunft

Auswärtige Kursteilnehmer, die das Kombipaket (bestehend aus Berufsgrunduntersuchungs BU-mit Firmenqualifikations FQ- Training für Lufthansa-Anwärter bzw. DFS-Trainining für DFS-Anwärter) buchen, haben Anspruch auf kostenlose Unterbringung für eine Seminarwoche von Montag bis Freitag. Die Anreise erfolgt üblicherweise zu Kursbeginn an einem Montag, die Abreise am darauffolgenden Freitag. Auswärtige Kursteilnehmer sind Teilnehmer, welche eine Anfahrt zur Ausbildungsstätte von mehr als 75 Straßenkilometer haben. Die freie Unterkunft kann wahlweise im Rahmen des Trainings für die Berufsgrunduntersuchung BU als auch während der Vorbereitung auf die Firmenqualifikation FQ genutzt werden. Ebenfalls möglich ist eine Verteilung der zur Disposition stehenden Tage auf BU und FQ. Nicht möglich ist eine anderweitige als dem Zwecke der Seminarteilnahme dienende Nutzung der Unterkunftsregelung, beispielsweise im Zuge der Prüfung bei dem DLR in Hamburg.

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