Viele Airlines bilden den Bedarf an Flugvorbereitern selbst aus, weswegen es manchmal zum so genannten "Fleischerfachverkäufer" am Dispatch-Desk kommen kann. Aufgrund der erforderlichen hohen Qualifizierung sind daher behördlich lizenzierte Flugdienstberater gesuchte Leute auf dem Arbeitsmarkt und können sich kaum vor Jobangeboten von den Airlines retten. Das Verdienst liegt im Schnitt bei etwa 90% eines Copilotengehalts.
Ablauf der Ausbildung zum Flugdienstberater in 3 Schritten
1. Schritt die "Eignungsabklärung"
Voraussetzung um mit der Ausbildung zum Dispatcher beginnen zu können, ist zunächst der Nachweis ausreichender Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Physik und Englisch. Im Rahmen einer Eignungs-Abklärung soll sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für Berufsanwärter sichergestellt werden, dass die Lehr- und Trainingsinhalte der Ausbildung aufgenommen und verarbeitet werden bzw. auch darüber hinaus eine grundsätzliche Eignung für die berufsspezifischen Anforderungen eines Dispatchers vorliegen.
2. Schritt "Die theoretische Ausbildung" an einer zertifizierten Flugschule
Die Ausbildung zum Flugdienstberater findet an einer zu diesem Zweck vom LBA (Luftfahrtbundesamt in Braunschweig) zertifizierten Flugschule statt und dauert für den theoretischen Part ca. 6 Monate. Die Lehrinhalte sind in großen Teilen mit denen der ATPL-Ausbildung für angehende Verkehrsflugzeugführer identisch.
3. Schritt "Das Berufs-Praktikum" bei der Airline
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt ein ebenfalls 6-monatiges Berufspraktikum bei einer etablierten Airline. Die Praktikanten sind bei den Companies aufgrund ihrer bis zu diesem Zeitpunkt bereits umfassende Ausbildung als qualifizierte Mitarbeiter ausgesprochen willkommen. Nicht selten werden die Praktikanten von der Schulbank weg verpflichtet.
Die Prüfung beim LBA
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach LuftPersV (Verordnung zur Ausbildung von Luftfahrtpersonal) ist das LBA. Zur Erlangung einer Lizenz müssen umfangreiche theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden, die in Umfang und Qualität durchaus mit denen eines Verkehrsflugzeugführers vergleichbar sind. Zusätzlich müssen Kenntnisse im Flugfunk bzw. Fernmeldeverfahren, Flugsicherheitsverfahren sowie der Umgang mit spezialisierten EDV-Anwendungen nachgewiesen werden.
Eine bereits vorhandene Verkehrspilotenlizenz sowie weitere fliegerische Kenntnisse können durch eine Zusatzprüfung und einem entsprechenden Praktikum ebenfalls zum Dispatcher erweitert werden. |